Verdächtiges Ansprechen von Kindern – Zeugen gesucht

Dreisamtal (pl.) Bereits am Dienstag, 29.09.2020, am Donnerstag, 01.10.2020, sowie am Samstag, den 03.10.2020, kam es in St. Peter, Kirchzarten und in Stegen-Eschbach zu Fällen des verdächtigen Ansprechens von Kindern.

Am 29.09.2020, gegen 15.00 Uhr, wurde in St. Peter ein achtjähriger Junge von einer männlichen Person im Bereich der Straße „Am Birkenrain“ auf ungewöhnliche Art und Weise angesprochen. Der Junge wurde nach seinem Namen und seinem Alter sowie „ob er mitgehen wolle“ gefragt. Der Junge verließ daraufhin mit seinem Tretroller die Örtlichkeit. Bei der Person soll es sich um einen schwarzhaarigen Mann handeln. Näheres ist derzeit nicht bekannt.

Im Weiteren wurde am Donnerstag, 01.10.2020, gegen 19.15 Uhr, in Kirchzarten ein 12- jähriger Junge von einem ihm unbekannten Mann in der Straße „Am Keltenring“ in Burg- Birkenhof, gefragt ob er Süßigkeiten haben möchte. Diese würden sich in seinem Auto befinden. Der Junge stieg daraufhin auf sein Fahrrad und fuhr sofort nach Hause. Eine Personenbeschreibung liegt bislang nicht vor.

Am 03.10.2020, gegen 16.00 Uhr, wartete ein neunjähriger Junge in Stegen-Eschbach, mit seinem Fahrrad in der Steurentalstraße, Ecke Flaunserstraße. Währenddessen sei der Fahrer eines kleinen schwarzen Volkswagens auf die Höhe des Kindes gefahren und habe den Jungen zu sich winken wollen. Das Kind sei daraufhin auf sein Fahrrad gestiegen und nach Hause gefahren, während der Pkw dem Jungen noch kurzzeitig nachgefahren sei. Der Mann soll rund 30 Jahre alt sein, einen Stoppelbart und schwarze Haare haben.

Das Polizeirevier Freiburg-Süd (Tel.: 0761-882-4421) hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die Hinweise zur Person geben können oder andere verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben.


„Wie kann ich mein Kind schützen?“

Empfehlungen und Antworten der Polizei für Eltern:

  • Erklären Sie ihrem Kind ausdrücklich, dass es „Nein“ sagen darf, wenn ihm etwas „komisch“ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von dir verlangen was du nicht möchtest!“
  • Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein „komisches“ Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.
  • Warnen Sie dabei nicht vor „Fremden“, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („der kennt ja meinen Namen …“)
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
  • Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.
  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
  • Schaffen Sie „Rettungsinseln“ für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Tankstellen, Lokale, Ämter o. ä. sein.
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr mit jedem Handy und ohne Geld oder Telefonkarte von jeder Telefonzelle aus rund um die Uhr die Polizei rufen kann.
  • Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
  • Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie klare Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen, wann Sie zurück- kehren und wie es Sie erreichen kann.
  • Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z. B. auf belebten Spielplätzen aufhalten.
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.
    Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.
    Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemandem sonst!“
  • Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z. B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten oder gar einsteigen.

Im Akutfall:

Verhaltenstipps, wenn ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen oder sogar bedrängt wurde:

  • Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.
  • Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
  • Glauben Sie Ihrem Kind.
  • Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“.
  • Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
  • Machen Sie keine Vorhaltungen (… aber ich habe dir doch hundert Mal gesagt, dass du das nicht machen sollst …)
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können. Keine Zeit verlieren!
  • Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.

Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.