Falkensteigtunnel vorerst nicht im „Vordringlichen Bedarf“

Stellungnahme der Gemeinde Buchenbach

Buchenbach (g.) Am Dienstag, 7. März2017 fand in Stuttgart, Haus der Wirtschaft, die Straßenbaukonferenz 2017 statt. Auf Einladung des Verkehrsministers Winfried Hermann, MdL, war Bürgermeister Harald Reinhard anwesend, um sich über die Umsetzungskonzeption zum Bedarfsplan 2016 zu informieren. Herr Minister Hermann stellte u.a. die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 auf Grundlage einer Priorisierung vor. Der Minister erläuterte die Bewertungskriterien für diesen Plan. Im Ergebnis hat der Bund den Falkensteigtunnel nicht in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Falkensteigtunnel wurde in die zweite Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Bürgermeister Reinhard lenkte mit seinem Wortbeitrag die Aufmerksamkeit des Ministers auf den im Jahr 2009 zwischen dem Land Baden Württemberg und der Landkreis Breis-gau-Hochschwarzwald abgeschlossenen Vertrag. An den Planungskosten von ca. 2,3 Mio. Euro beteiligt sich die Gemeinde Buchenbach mit 15 %. Die Vertragspartner haben damals das gemeinsame Ziel vereinbart, beim Bund für die Einstufung des „Falkensteigtunnels bei der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes in den Vor-dringlichen Bedarf“ zu werben. Der Bürgermeister brachte sein Bedauern zum Ausdruck, dass dieses Ziel bei der aktuellen Fortschreibung des BVWP 2030 nicht erreicht wurde. Gerade im Hinblick auf den beabsichtigten Bau des Stadttunnels in Freiburg ist in Falkensteig mit einer noch höheren Verkehrsbelastung zu rechnen. Inwieweit der Falkensteigtunnel mit der jetzigen Kategorisierung weiter geplant werden kann, bleibt abzuwarten. Voraussetzung dazu ist, dass der Falkensteigtunnel als Sonderfall aus der Kategorie weiterer Bedarf mit in die jetzt bevorstehende Umsetzungspriorisierung gelangt. Das Verkehrsministerium sagt dem Bürgermeister eine Prüfung zu.