5G in Oberried: Offener Brief

Aktionsbündnis lebendiges Oberried

Kontakt: aktionsbuendnis-lebendiges-oberried@posteo.de

An:
Gemeinde Oberried
Klosterplatz 4 | 79254 Oberried
02.12.19

Offener Brief
Herrn Bürgermeister Klaus Vosberg, allen GemeinderätInnen, Bürgerinnen und Bürger, Presse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vosberg, sehr geehrte GemeinderätInnen,

wir bitten und ersuchen hiermit, auf Grundlage der unten gemachten Ausführungen, zeitnah um einen Termin zwecks einer gemeinsamen Erörterung. Denn die bundesweit und damit auch regional quasi erzwungene Installation der fünften Generation Mobilfunk (5G), für ein Internet der Dinge(IoT)[1] , wird auch alle Menschen in Oberried direkt betreffen, wissentlich oder nicht.

1. Entsprechend der digitalen Agenda der Bundesregierung im Schulterschluss mit der Industrie soll auch Oberried mit dem 5G-Mobilfunknetz in absehbarer Zeit ausgestattet werden. Explizit gefragt, ob die Menschen das überhaupt und auch hier so wollen, wurde aber nicht! Lediglich sehr eng umgrenzte „Mitgestaltung“ wird, wie im Sommer in Freiburg, durch die Politik gestattet und soll Teilhabe auf Augenhöhe am angeblich Unausweichlichen suggerieren. Das ist es aber nicht. Und diese Technik hat ganz und gar nichts mit dem „stopfen der Funklöcher“ zu tun! Das ist eien beabsichtigte Irreführung in der Sache! Dabei ist der Protest weltweit zunehmend, gut begründet und fachlich-rechtlich unwiderlegbar untermauert. Allein die Macht der Politik toppt, wo Argumente ausgehen.
[1.1] Neben neuer Makro-Sendeanlagen sollen auch ländlich hunderte bis Tausende sogenannte Kleinzellen an Straßen, Laternen, Ampeln, in Siel-/Gullildeckeln verborgen, in Abständen von ca. 100 Metern aufgebaut werden.
Wir haben Kenntnis darüber, dass die Versorgungsstruktur in Oberried dafür bereits teilweise in Form von Leerrohren, parallel der vorgenommenen Breitbandverlegung, geschaffen wurde.[2]
Wir meinen nun, moralisch und ethisch sind Sie als politisch und rechtlich befugte Gemeindevertretung in der Pflicht und Verantwortung, hier aber zu aller erst die Gesundheit der Menschen im Einzugsbereich der Gemeinde sicherzustellen. Darum dürfen und sollen Sie auch, die Dringlichkeit der Situation gebietet es, das Vorsorgeprinzip, das 2005 von der EU übernommen wurde, mindestens in Form einer Technikfolgenabschätzung, von unabhängigen Gutachtern und unter unserer Einbeziehung(!), durchgeführt, anwenden! Dabei möchten wir Sie unterstützen.

2. Parallel muss laut DSGVO und dem Datenschutzbeauftragtem für BW (Bericht 2018), wegen des immensen Aufkommens bzw. impliziten Generierens von sensiblen Daten und dem sogenannt beabsichtigten „Profiling“, flächendeckend und jeden betreffend, vorsorglich (und nicht irgendwann hinterher) auch eine Datenschutzfolgeabschätzung nach der DSGVO Art.35, auf die einzelnen Anwendungsgebiete der 5G Technik (auch LoRaWAN u.ä.) veranlaßt werden.

3. Wir haben aber besonders die Gesundheit (unserer) Klein-/Kinder, die der Schwangeren, die der Alten und Schwachen als auch unsere eigene im Blick und Herz! Dem hat auch Frau Dr. Paulini, Chefin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Anfang des Jahres Ausdruck gegeben. Sie sagte am 25.2.2019 in der 3sat-Sendung „nano“:
„Die Personengruppen, die wir besonders im Fokus haben, die besonders schützenswert sind – sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen. Der Ausbau der 5G-Netze sollte auf jeden Fall so erfolgen, dass sensible Orte, Orte, wo diese Menschen sich aufhalten – Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser – dass die erst mal
ausgenommen werden.“ (Quelle: 3sat-Video ab Minute 2:20, htt p://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=79212).
3.1. Man muss allerdings nicht lang überlegen, um den Widersinn ihres Statements zu erkennen: denn natürlich sind ihre „sensiblen Orte“ überall da, wo (die besonders schützenswerten) Menschen sich aufhalten, sprich leben!
Somit sagt uns also auch die Chefin des BfS, deren Auftrag die Einschätzung von Strahlengefährdung ist: der Aufbau des 5G Netzes ist aus ihrer Sicht nicht zu verantworten(!!). Für Oberried kommt da auch der Ursulinenhof besonders mit in Betracht. Wir wissen nicht, welcher Art die digitale Versorgung im Haus vorgenommen wurde.
Jedoch auch auf Grundlage der dringlichen Warnung Frau Paulini’s muss es ganz klar auch in Ihrem und dem Interesse der zukünftigen Pflegegäste und MitarbeiterInnen sein, dass diese „schützenswerte Personengruppe“, gerade in einer solchen vorbildlichen Einrichtung, vor dem 5G Funk vernetzten Internet der Dinge, WLAN und LoRaWAN geschützt sind.

4. Angelehnt an den abschlägigen Entscheid der Gemeinden Bad Wiessee und Rott, die Installationen der 5G Technik betreffend[s.Quelle 14] und wöchentlich neu sich verwahrende Städte und Gemeinden (s. www.diagnose.funk.org), vor allem aber Bürgerinitiativen (europaweit!), die sich gegen zusätzliche Masten, Antennen und den weiteren Aus- und Aufbau von 5G wehren, möchten wir Sie im Weiteren auf folgende Faktenlage hinweisen:
1 Laut Forschungslage ist 5G „Russisch Roulette“ – davor warnen zwei US-Radiologen in einem Brandbrief im International Journal of Radiation Oncology.[3] Es gibt (lediglich(!)) fünf aktuelle Untersuchungen[2] zu 5G – alle bereits mit besorgniserregenden Ergebnissen: Die 5G-Strahlung im Millimeterbereich koppelt sich – in jedem Fall bei Frequenzen über 20 Gigahertz – primär über die Haut in den Organismus ein, und zwar mit unkalkulierbaren Risiken. Mehrere Forschergruppen fordern bereits seit Jahren einen Ausbaustopp, bis die gesundheitlichen Risiken geklärt sind.[4]

5. Der weltweit renommierte Schweizer Wissenschaftler Prof. Niels Kuster warnt in einer neuen Arbeit davor, dass bereits nach kurzer Einwirkzeit von 5G dauerhafte Gewebeschäden entstehen könnten. Deshalb sei eine erneute Prüfung der (seit Anbeginn an von unabhängiger Forschung bestrittenen) Expositionsrichtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP*) dringend angeraten.[5] Eine in den USA
registrierte Organisation, die „Bioinitiative“, bestehend aus 29 Professoren und medizinischen Forschern aus elf Ländern, veröffentlichte einen Gegenbericht zur ICNIRP-Position.[5.1] Zusätzlich beachtenswert ist hier:
https://www.kumu.io/Investigate-Europe/das-experten-netzwerk#das-icnirp-kartell.
*ICNIRP ist ein großteils aus Vertretern der Industrie zusammengesetzter Verein, dessen Sekretariat mietfrei im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) logiert. Allein auf Grundlage dieses, erwiesener Maßen, Lobbyvereins rechtfertigen Bund (mit der 26. BImSchV (26. BImSchVVwV), Städte und Gemeinden ihr hierbei rücksichtsloses und alle Vernunft in den Wind schlagendes Vorgehen. Die Empfehlungen für die völlig überhöhten Grenzwerte orientieren sich zudem lediglich an thermischen Befunden – und sind bereits seit den 60er Jahren überholt![7] Nicht das Wohl und Wehe von Menschen, Tieren und Pflanzen hat man hier im Blick, sondern den Handlungs- und Rechtsspielraum, um die Mobilfunktechnik mit ihrem Billionen(!) Euro verheißenden Internet der Dinge mit ihren
Millionen funkenden Anwendungen je km² und impliziter Ausspähtechnik allen und überall zu verordnen.

6. Mehr als 400 Wissenschaftler und Ärzte aus über 40 Ländern forderten im 5G-Appell von 2017 ein Moratorium wider den Ausbau des 5G-Standards. Ebenso der Ärzte-Arbeitskreis digitale Medien aus Stuttgart und die Vereinigung Schweizer Umweltärzte.[6] Der Internationale 5G-Appell von 2018 warnt hier vor ernsten, irreversiblen Konsequenzen für den Menschen und dauerhaften Schäden in allen Ökosystemen der Erde. Er wurde bisher von über 53.000 Menschen unterzeichnet – darunter renommierte Wissenschaftler wie z.B. Ernst Ulrich von Weizsäcker [7], Ärzten und Umweltschutzorganisationen. Gerichtet an die UNO, die WHO, die EU und die Regierungen aller Nationen werden hier mögliche, wahrscheinliche und mittlerweile belegte gesundheitliche Konsequenzen
aufgeführt – etwa Auswirkungen auf Herz und Kreislauf, Stress, Schwächung des Immunsystems, Gehirntumore (Gliome) Leukämie (ins besonders bei Kindern(!)) und anderes mehr.[8]

7. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC, die Krebsagentur der WHO) hat bereits 2011 Mobilfunkstrahlung in dieselbe Kategorie „möglicherweise krebserregend“ eingestuft, wie auch Autoabgase und Asbest.
Die Ergebnisse neuester Studien sind so eindeutig, dass namhafte Wissenschaftler wie Prof. Dr. Lin (ehemals ICNIRP!) und andere, eine Höherstufung fordern mit der Botschaft: Mobilfunkstrahlung erzeugt Krebs.

8. Der Technikfolgenausschuss des Bundestages hat den Auftrag, ein Gutachten zu 5G zu erarbeiten. Dabei hat bereits 1992 die SSK in „Spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen“, geschrieben: „ Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplituden- moduliert ist, können Feldwirkungen auftreten… es handelt sich meist um Veränderungen der Permeabilität der Zellmembranen… Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt.“[9]
Doch auf eine Anfrage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz, Deutschland) erklärt der Projektleiter, man beginne erst mit der Recherche, ein parlamentarisches Ergebnis liege frühestens 2020 vor. Doch bis dahin soll 5G – ohne Technikfolgenabschätzung –weitestgehend installiert sein?![10] Es werden somit WEITERHIN vollendete Tatsachen geschaffen. Die Konsequenz ist eine im Eilschritt aufgebaute, bisher nicht dagewesene Dichte und Dauer von gepulster Mikrowellenstrahlung, die andererseits waffenfähig ist und zumindest vom US Militär in Form der Non Letal Weappons eingesetzt wird (https://www.dvidshub.net/video/304622/solid-state-active-denialtechnology#.Umk9zsvD-pp). Und längst haben wir mit 1G bis 4G eine höchst gesundheitliche Belastung mit elektromagnetischen Feldern, implizit den NICHT ERFORSCHTEN Interferenzen zwischen diesen, die uns allen zusetzt (auch unbemerkt). Im Völkerrecht ist dies im Nachklang der Nürnberger Prozesse 1949, nach den Massenexperimenten der Nationalsozialisten an Menschen gegen ihren Willen, international geächtet und als eindeutig kriminell bewertet worden![11] Auch wenn die flächendeckende Umsetzung von 5G vermutlich noch ein gutes Stück in die Zukunft verschoben wird, so gibt es auch in Deutschland bereits 5G Testgebiete – und dies zunehmend.

9. Indem die 5G basierenden Installationen ohne Technikfolgenabschätzung vorangetrieben werden, fördert man einen global angelegten Feldversuch (so wörtlich die Gesundheitsministerin von Genf Mitte des Jahres dazu), dem man sich aber regional doch entgegenstellen kann. Er ist nicht Gottes Gebot! Er ist Mensch gemacht. Die 5GMobilfunktechnologie mit ihren besonders hohen Frequenzen und gepulsten Mikrowellen, von denen wir bereits jetzt schon wissen, sie wirken in den menschlichen Schweißdrüsen der äußeren Haut wie Antennen, die diese Strahlung tief in den Körper hineinbefördern, braucht die flächendeckende Installation von Kleinantennen alle 100 bis 150 Meter inner- und außerorts. Dazu kommt eine Aufstockung der Sendeanlagen auch in Deutschland von
derzeit ca. 180.000 (letzter uns bekannter Stand ist 2013, Quelle diagnose:funk) auf ca. 800.000 mit den hierfür
zusätzlich erforderlichen Großmasten. Und 5G funkt im Mikrowellenbereich!
Das bedeutet, dass eine Steigerung von bisher 2,5 GHz auf bis zu 200 GHz rechtsfähig gemacht werden soll, denn mit den selbst jetzt schon exorbitant überhöhten Grenzwerten ist das nicht zu machen. Das alles trifft uns rund um die Uhr, 24/365. Millionen(!), so genannt elektrosensible Menschen, sind zum Teil schon längst von der bereits bestehenden Strahlenbelastung betroffen- ihre Zahl steigt erwiesener Maßen rasant.[12]

10. Als Bürgermeister der Gemeinde und als GemeinderätInnen wird für Sie fraglos die Gesundheit der Menschen das ausschlaggebende Kriterium sein und nicht in erster Linie Umsatzforderung und Entertainment, mit dem gerade auch die Bundeskanzlerin den Menschen 5G schmackhaft machen will. Wir können grundsätzlich feststellen:
Gesundheit und Schutz der Privatheit sind ein verbrieftes Grundrecht! Entertainment und Internet der Dingesind nicht in die Verfassung aufgenommen.
11. Auf Grundlage der Broschüre Kommunale Handlungsfelder, Ausgabe 5, Bestellnr.105, Aufl. 2015, der Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk, Stuttgart, empfehlen und erwarten wir einen Gemeinderatsbeschluss von Ihnen in der Sache. Sie können und Sie dürfen die Sachlage und die Studienlage so ernst
nehmen wie sie sind, Sie haben als Kommuneverwaltung die rechtlichen Mittel dafür!

12. Der Artikel 16 des Vertrags vom 18. Mai 1990, Umweltrahmengesetz der deutschen Umweltunion, und Deutsche Demokratische Republik vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 649) stellt fest: es ist zwingende Aufgabe der Gesetzgeber, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher und Kooperationsprinzips zu schützen. Abs.2) „Vorrangig sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung vorzusehen.“ Ergänzend gebieten dies auch GG Art. 20a, in Verb. mit Art 1, Abs.1 und Art.2, Abs. 2 – die jeweils konkrete Situation vor Ort betreffend, denn Betroffene swerden wir hier alle sein!

13. Menschenschutz und Umweltschutz ist selbstredend auch Klimaschutz. Digitalisierung und das Internet der Dinge, die Vision von selbstfahrenden Autos, sind nicht nur ökologisch in jedem Fall ein berechenbares Desaster.
Die klimarelevanten Versprechungen, die uns dazu gemacht werden, entbehren jeder prüfbaren Grundlage. Allein der für die beabsichtigten Billionen Anwendungen zwingend notwendige und z.T. längst stattfindende Abbau (der nicht in den Medien thematisiert wird (!)) von „Seltenen Erden“, Mineralien und Edelmetallen sprengt alle bisherigen ökologischen und sozialen Kosten. Er stellt das Nachhaltigkeitsgebot schon jetzt völlig auf den Kopf. Der zusätzlich parallel entstehende, sozialpolitische Fußabdruck, weil die Folgen für die Menschen, Flora und Fauna vor Ort von Abbaugebieten schlicht desaströs ist, ist seid Jahrnzehnten vielfach dokumentiert: er ist exorbitant! Wie aber geht das mit den Versprechungen und Behauptungen, die man uns zu 5G macht, überein?! [13] Doch nur, indem wir alle, dann auch hier im Ort, trotz Kenntnis der Faktenlage, Augen, Herz und Hirn verschließen! Wir Menschen vom „Aktionsbündnis lebendiges Oberried“ wollen und wir tun das nicht! Darum unser Schreiben und Engagement!!
Fakten in Zahlen: Der BUND sicherte sich bereits 2006 bis 2021 und 2015 bis 2030 zwei Tiefseegebiete zum Abbau wichtiger Erze (Kupfer, Nickel, Kobalt, Seltene Erden) für die Erzeugung der digitalen Elektronik. Ersteres liegt zwischen Hawaii und Mexiko und hat eine Größe von 75 000 km² (Marine Rohstoffe Newsletter 2018 S.1).
Das zweite liegt im Indischen Ozean mit einer Größe von 10.000 km². Zusammen entspricht das der Fläche Bayerns(!).
Es wird bis zu 6000 Meter tief abgegraben. Die Schürfbagger werden, nicht umsonst, Panzer genannt. Sie machen alles „platt“. Der prognostizierte Abbau für beide Gebiete beträgt zusammen 25 – 40 Milliarden Tonnen (BGR 2012 S.3). Der Abraum ist hierbei nicht mit beziffert. Meeresexpertin Iris Menn von Greenpeace dazu:
„Eine umweltverträgliche Ausbeutung der Ressourcen ist nach dem derzeitigen Wissensstand nicht möglich.“
Dabei summierte sich der weltweit erzeugte Elektroschrott 2015 bereits auf 42 Millionen Tonnen. 2020 sollen es 52 Millionen Tonnen sein. Ein Bild dazu? Verschrottete man alle, auf deutschen Strassen zugelassenen 46 Millionen Pkws auf einem gigantischen Haufen, entspräche das dem Volumen. (Wuppertal Institut, 2011, S.7). Hinzu kommen nun auch noch die Milliarden neuen Smartmeter mit max. 10 Jahren Betriebszeit. Gegenüber den bewährten
Ferrariszählern, mit bis zu 60 Jahren Haltbarkeit, sind sie überaus kurzlebig und damit geradezu klima- und lebensfeindlich.

14. Doch wir erwarten nicht das Unmögliche von Ihnen! Mögliche Lösungsansätze: Im Zusammenhang notwendiger Digitalisierung, wo es nicht mit Breitbandlösungen oder Lichttechnik zu machen ist, sind Zonen auszuweisen, in denen 5G Technik eingesetzt wird. Es ist hier also genau anders herum vorzugehen, als es zum
Beispiel die Stadt Ravensburg vorsieht, die ausgewiesene „5G Funk freie Zonen“ plant. Grundsätzlich und mit Gemeinderatsbeschluss bleiben wir in unserer Gemeinde 5G Funktechnik frei: KEINE Groß und Kleinantennen, keine Smartmeter, kein Internet der Dinge in allen öffentlichen Räumen wie Schule, Kita, Ursulinenhof (Altenpflege), Rathaus, etc. und auch nicht unter freiem Himmel, z.B. als Hot Spots. [14] Nur dort, wo 5G/ WLAN/LoRa WAN unbedingt angewendet werden müssen, wird dies vorab auch von uns mit geprüft), in gut erkennbar vermarkten Zonen zugelassen (Industrieanlagen, Feuerwehr, Landwirtschaftliche Nutzung, etc.). Jede Antennenanlage wird deutlich sichtbar ausgeschildert mit kurzen und entsprechnd der Faktenlage prägnanten Informationen.
Menschen im Ort und touristischer Besuch, auch die jeweils in solchen Zonen Arbeitenden, sollen ausdrücklich wissen, dass sie sich in ein hochstrahlendes Terrain begeben, bzw. sich dort dann aufhalten. Es sind ja auch begrenzt Schutz-/ Abschirmhandlungen möglich, wenn man das weiß und ernst nimmt. Letzteres bleibt dann immer noch den Einzelnen mit überlassen. In jedem Fall aber gilt, die Menschen müssen die Wahl haben (GG
Art.1 und 2, DSGVO) +und dazu brauchen sie die ungeschönte Information!

15. Parallel werden alle bereits installierten WLAN Router und ähnlich (LoRaWAN) im öffentlichen Einzugsbereich der Gemeine wie Rathaus, Ursulinenhof, Schule und Kita etc… und unter freiem Himmel, wenn so (zB. Hot Spots), rückgebaut und durch abgeschirmte Kabel/ Lichttechnik ersetzt. Die so genannte Gateway Funk gestützte Technik wird rigoros abgelehnt, bzw. ebenfalls kabelgebunden umgangen. Das betrifft auch die nahen, die mittelfristigen und die langfristigen Anwendungsanliegen der Versorgerfirmen und die Umsetzung dieser Technik. Das betrifft ins besonders auch die sog. Smartmeter. Entsprechende Anfragen, Aufforderungen (vorliegend oder noch kommend) von Versorgern wie EWK, bn Netze, Telekom etc. werden auf diesem Hintergrund der Bevölkerung
gegenüber transparent gemacht. In gemeinsamer Absprache mit den nicht politischen VertreterInnen (u.a. das Aktionsbündnis lebendiges Oberried) und dem Gemeinderat werden sie zeitnah, um keine Fristen zu versäumen, entsprechend bewertet und beantwortet. Ein unabhängige und von uns mit begleitete Technikfolgenabschätzung findet jeweils statt (s. Kommunale Handlungsfelder, Nr.5, diagnose:funk), wenn möglich, müssen die Kosten laut
Gemeinderatsbeschluss von den Anwendern/ wirtschaftlichen Nutzniessern dafür voll übernommen werden. Diese müssen uns beweisen, dass ihre Technik wahrhaft harmlos ist, nicht länger anders herum!

16. Herr Bürgermeister Vosberg, liebe Gemeinderatsmitglieder, in dieser Sache sprechen wir Sie auch als physische Menschen, als Frauen und Männer, als Eltern und Großeltern, auch als erwachsene Kinder alter, pflegebedürftiger Eltern an, denn derart sind Sie ja selbst allesamt von der beabsichtigten 5G Technik
Betroffene!
Die oben geschilderte Situation ist wie sie ist. Die darauf bezogenen, Schutz generierenden Maßnahmen aber sind doch machbar, wenn man politisch nur will. Andere Gemeinden leben es ja schon in Teilen vor… [15] Das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip und die Resolution 1815 des Europarates gibt uns Recht und Grundlage, wenn es “alle zumutbaren Maßnahmen fordert, um eine Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu
verringern”. Eigentlich selbstverständlich, denn Gesundheit ist nicht verhandelbar!
Wir empfehlen und ersuchen somit zu einem entsprechend nachhaltig Schutz gewährenden, konsequenten Gemeinderatsbeschluss!
Wir möchten vorab in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die Sachlage erörtern und von Ihnen hören, wie Sie, Herr Vossberg und Sie, der Gemeinderat, in der Sache informiert sind, welche Kenntnisse Sie haben. Wir möchten von Ihnen hören, welche „Digitalisierungsstrategie“ Sie für die Gemeinde Oberried verfolgen. Auch die parallel Besorgnis erregende Forderung nach 5G digitaler Kita und Schule, im Zusammenhang mit der Vernetzung aller Dinge und (schon der ganz kleinen) Menschen, nämlich bereits ab der Kita(mit Alter von 18Monaten!), sind uns hier ein wesentliches Gesprächs- und Klärungsanliegen- (https://www.diagnosefunk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1491)

Bitte vereinbaren Sie zeitnah mit uns einen Gesprächstermin.

Wir suchen die einvernehmliche Zusammenarbeit mit Ihnen! Wir suchen den Dialog mit Ihnen! Wir wollen mit Ihnen gemeinsam dem „Diktat“ der 5G gesteuerten Digitalisierung, mit dem implizit beabsichtigten Aufbau des Internet der Dinge (IoT) und seiner alles durchdringenden, überall beabsichtigt installierten, 24/365 Dauermikrowellenbestrahlung und des mehrfach gesetzlich bestimmten Vorsorgeprinzips, begegnen. Die 5G gepulste Mikrowellenstrahlung,
ist funktechnisch nicht wie ihre Vorgänger 1G bis 4G, wie es uns die der Industrie nahe stehende Wissenschaft, Wirtschaft und Politik abwiegelnd vermitteln. Sie sind sogar waffenfähig in ihren hohen Frequenzen: https://www.dvidshub.net/video/304622/solid-state-active-denial-technology#.Umk9zsvD-pp

Tatsächlich gibt es weltweit auch keinen einzigen Versicherer, der die Mobilfunktechnik in seinem Portfolio hat.
Das Risiko, so sind sich alle Versicherungen und Rückversicherer einig, ist einfach zu groß.[16]

Herr Vossberg, liebe GemeinderätInnen, die Gemeinden Bad Wiessee und Rott haben schon mal vorgemacht, dass Entschleunigen und ein quasi regionales Moratorium möglich sind. Der Anfang ist demnach gar nicht so schwer.
Wenn wir nur wollen!

Mit freundlichen Grüßen
Yuris Tietz, Annette Hafner-Langner, Heide Jutglar
für Aktionsbündnis lebendiges Oberried

Quellen:
[1] Europäische Kommission (2016): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen; 5G, EIN AKTIONSPLAN FÜR EUROPA: „Die geplanten 5G-Netze dürften in der Lage sein, bis zu 1 Mio. vernetzter Geräte
pro Quadratkilometer zu bedienen, was im Vergleich zu den heutigen Kapazitäten einer Steigerung um das Tausendfache entspricht. Durch diesen massiven
Anstieg der Gerätezahl wird sich auch der Verkehr pro Netzzugangspunkt erhöhen, sodass zum Erreichen der geplanten Konnektivitätsleistung nicht nur immer
kleinere Zellen erforderlich sein werden, sondern auch die Antennendichte gesteigert werden muss“ (S.7), Brüssel 14.9.2016 COM(2016) 588 final
[1.1] Siehe die Beiträge an der Einwohnerversammlung Freiburg am 13.11.2019 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/ artikel/detail?newsid=1486
[2] Siehe Schreiben vom 11. Juni 2019, 18:44, Klaus Vosberg – Gemeinde Oberried: „Bei der Förderung für Breitband über den Bundes wird vom Zuwendungsempfänger
die Verlegung eines Mehrkontingentes an Rohrkapazität verlangt. Die Nutzung dieser Rohrleitungen soll für TK-Dienste wie 5G möglich sein. Siehe
Materialkonzept des Bundes (Version 4.1) https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2019/04/190402_Materialkonzept_4.1.pdf.“ Quelle Zweckverband Breitband
Breisgau-Hochschwarzwald
[3] Shearwood McClelland III/Jerry J. Jaboin: The Radiation Safety of 5G Wi-Fi: Reassuring or Russian Roulette? in: International Journal of Radiation
Oncology 5/2018, S. 1274 (https://www.redjournal.org/article/S0360-3016(18)30718-1/fulltext: https://www.redjournal.org/ article/ S0360-3016(18) 30718-
1/fulltext)
[4] Peter Hensinger u.a.: Smart City- und 5G-Hype. Kommunalpolitik zwischen Konzerninteressen, Technologiegläubigkeit und ökologischer Verantwortung,
Bergkamen 2019, S. 18
[5] Noa Betzalel u.a.: The human skin as a sub-THz receiver. Does 5G pose a danger to it or not? in: Environmental Research 163 (2018), 208-216; Cindy L.
Russell: 5G wireless telecommunications expansion. Public health and environmental implications, in: Environmental Research (https://doi.
org/10.1016/j.envres.2018.01.016); Ciaula, AD. Towards 5G communication systems: Are there health implications? International Journal of Hygiene and
Environmental Health, Bd. 221, H.3, April 2018, S. 367-375; Russell, CL. 5 G wireless telecommunications expansion: Public health and environmental
implications. Environmental Research 2018 (https://doi.org/10.1016/j.envres.2018.01.016)
[5.1] Harald Schumann/Elisa Simantke: Zweifel an 5G-Mobilfunk – Strahlendes Versprechen, in: Der TAGESSPIEGEL, Berlin, 13.1.2019, S. 4-5
[6] https://www.5gappeal.eu/ und https://www.diagnose funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid =1220,https://www.diagnosefunk.org
/publikationen/artikel/detail&newsid=1305, https://www.diagnosefunk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1247 Internationaler Appell: Stopp von 5G auf
der Erde und im Weltraum, https://www.5gspaceappeal.org
[7] Esra Neufeld/Niels Kuster (2018): Systematic Derivation of Safety Limits for Time-Varying 5G Radiofrequency Exposure Based on Analytical Models and
Thermal Dose, in: Health Physics 115(6): 705–711, https://insights.ovid.com/pubmed?pmid=30247338. Siehe auch Karl Hecht: Gesundheitsschädigende Effekte
der Strahlung von Smartphone, Radar, 5G und WLAN. Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit, St.
Ingbert 2019 (http://kompetenzinitiative.net/KIT/KIT/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/) Weizäcker war bis 2018 Co-Präsident des Club of
Rome.
[8] Vgl. Schumann/Simantke, a.a.O.
[9] Bundesanzeiger Nr. 43 vom 3.3.1992 + Institut für Luftfahrmedizin, Oberst Doz. Steude und Institut für Militärhygiene und Feldepidemi ologie, militärmedizinische
Sektion, Oberst Prof. Dr.med. habil. Hackenberg, Greifswald – Zur Problematik des Einflusses von Mikrowellen auf den Gesundheitszustand des Funkmesspersonals
der Nationalen Volksarmee -. Verschlusssache von 1967
[10] Werner Thiede: Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigbit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen, 2.
Aufl., Bergkamen 2019, S. 39-41; Peter Hensinger u.a.: a.a.O., S. 19; diagnose-funk: Mobilfunkstrahlung und Krebs. Die Ergebnisse der NTP-Studie und die
Gesamt-studienlage, Reihe Brennpunkt, H.9/2018, S. 2, 22
[11] Nuremberg CodeADDED08/04/2006, UPDATED01/19/2007BRITISH MEDICAL JOURNAL No 7070 Volume 313: Page 1448, 7 December 1996.
[12] Vgl. Franz Adlkofer u.a.: Elektrohypersensibilität. Risiko für Individuum und Gesellschaft, St. Ingbert, 2018 (Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks,
Heft 11 – Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.) und die dort genannte weiterführende
Literatur
[13] Umweltministerin Svenja Schulze bezeichnete kürzlich die Digitalisierung als einen „Brandbeschleuniger“ für die Probleme des Energie- und
Ressourcenverbrauchs sowie der weltweiten CO2 –Emissionen! Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung (WBGU) ergänzt im April 2019, Zitat: „Eine
Ausrichtung der globalen digitalen Revolution an den Nachhaltigkeitszielen . . . ist kaum zu beobachten, auch wenn viele Akteure betonen, sie handelten zum
Wohle der Menschen.“
[14]Bernd Budzinski, Richter am VG a.D. Von der Versorgung ohne Auftrag zur Bestrahlung ohne Gesetz – Warten auf die „lex Mobilfunk“ – Veröffentlicht in
der NVwZ 2011-19, vom 15.10.2011
[15] www.gemeinde.bad-wiessee.de/fileadmin/Dateien/Dateien/BWiB/Bad_Wiessee_201911_ Innen_Internet _DS.pdf
und Gemeinde Rott v. 9.9.19 : http://www.rott-westerwald.de/fileadmin/rott/sitzungsprotokolle/2019-09-09_Protokoll-Gemeinderatssitzung.pdf
[16] swiss-re https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1412
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