Verschärfte Corona-Regeln seit 11. Januar

Abholservice wieder möglich – Ausgangsbeschränkungen gelten weiter

Baden-Württemberg (hr.) Am Montag, dem 11. Januar 2021 traten die neuen Regeln für den verlängerten Corona-Lockdown in Baden-Württemberg in Kraft. Die Landesregierung hat nach einer Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern unter anderem beschlossen, die Kontaktbeschränkungen anzupassen. Fortan sind private Treffen nur noch von Mitgliedern eines Haushalts mit einer anderen Person erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zur Kinderbetreuung gilt: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen Gemeinschaft betreut werden.
Kitas bleiben geschlossen, es findet kein Präsenzunterricht an Grundschulen statt. Am Donnerstag dieser Woche will die Regierung entscheiden, ob Kitas und Grundschulen angesichts der dann herrschenden Corona-Lage ab dem 18. Januar öffnen können.
An weiterführenden Schulen gibt es Fernunterricht, Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. Notbetreuungen werden eingerichtet.

Click & Collect Abholservice

Der Einzelhandel bleibt auch weiterhin bis mindestens 31. Januar geschlossen, lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind weiterhin geöffnet. In Baden-Württemberg dürfen jedoch Lieferdienste und seit 11. Januar auch wieder Abholangebote (Click & Collect) angeboten werden. Dabei kann die Ware telefonisch oder online bestellt, und ein feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.

Dienstleistungen und Gastronomie

Friseurbetriebe, Baumärkte, Blumenläden, Fahrschulen, Fitness- und Sportstudios, Tätowierer und Sonnen- sowie Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Auch Restaurants, Bars und Cafés sind weiterhin geschlossen, dürfen aber Liefer- und Abholservice anbieten. Der Ausschank von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist verboten.

Sport und Freizeitaktivitäten

Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person im öffentlichen Raum ist erlaubt. Spielplätze im Freien bleiben geöffnet.
Medizinisch notwendige Dienstleistungen in den Bereichen Ergotherapie, Fußpflege/Podologie, Logopädie, Physiotherapie und Rehasport bleiben erlaubt.
Freizeit- und Tierparks, Kinos, Messen, Museen und Ausstellungen, Theater und Bibliotheken bleiben geschlossen. Die Regierung hat ausführliche Übersichten auf www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht, was bis Ende des Monats erlaubt ist oder öffnen darf – und was nicht.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiter

Die Ausgangsbeschränkungen im Südwesten gelten weiter. Menschen dürfen also nur mit einem „triftigen Grund“ das Haus verlassen. Das können der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch sein. Tagsüber, also von 5.00 bis 20.00 Uhr, sind unter anderem auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt.
Von der 15-Kilometer-Radius-Regelung sieht Ministerpräsident Winfried Kretschmann zunächst noch ab. „Wir alle sind zu Recht mit sehr viel Hoffnung ins neue Jahr gestartet, denn der Beginn der Impfungen gibt uns eine wichtige Perspektive“, so Winfried Kretschmann nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns, „gleichzeitig müssen wir uns jetzt mit sehr viel Realismus auf den weiteren Weg machen, denn wir sind noch nicht über den Berg.“
Alle aktuellen Entwicklungen und die detaillierten Corona-Regeln gibt es auf www.baden-wuerttemberg.de.