Unglücklich verlaufener Verkauf eines Handys

Auch das noch

Freiburg (pl.) Pech hatte ein 35-jähriger Mann aus einer Hochschwarzwaldgemeinde, welcher vor wenigen Wochen bei einer Firma ein hochwertiges Handy im Wert von mehreren hundert Euro bestellt und eine monatliche Ratenzahlung vereinbart hatte. Da sich nach dem Erwerb des Handys Geldschwierigkeiten einstellten, wollte der 35-jährige das Handy an eine Internetfirma, die vorgeblich auf den Ankauf von gebrauchten Handys spezialisiert ist, veräußern. Mit den zunächst angebotenen 270 Euro, was weit unter dem ursprünglichem Wert lag, war der Verkäufer einverstanden. Was er nicht akzeptieren konnte, ist die Tatsache, dass er bis zum heutigen Tag, trotz des bereits verschickten Handys, überhaupt kein Geld überwiesen bekam und er nach seiner Beschwerde zusätzlich noch zur Überweisung einer Überprüfungspauschale in Höhe von 40 Euro aufgefordert worden war.

Die daraufhin erststattete Anzeige beim Polizeirevier Titisee-Neustadt verlief ebenfalls unglücklich, da der Anzeigenerstatter das Handy trotz des Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, der bei einem Ratenkauf üblich ist, verkauft hatte. Dies ist strafrechtlich als Betrug zu werten und hat deshalb weitere unangenehme Konsequenzen für den 35-Jährigen.