SC darf vorerst keine Abendspiele im neuen Stadion austragen

Beschluss des VGH im vorläufigen Rechtschutzverfahren

Freiburg (sf.) Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zum Eilantrag gegen die Baugenehmigung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Bundesligaspiele, die in den Ruhezeiten, täglich von 20 bis 22 Uhr und sonntags zwischen 13 und 15 Uhr, stattfinden,  im neuen SC-Stadion vorerst unzulässig sind.

Nicht davon betroffen sind Spiele im DFB- und Europapokal sowie Länderspiele mit Spielbeginn bis 20.30 Uhr.

Der VGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Bundesligaspiele während der Ruhezeiten in der Baugenehmigung „wahrscheinlich zu Unrecht als seltene Ereignisse im Sinnen der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingestuft worden“ seien. Nach dem Beschluss des VGH „setzen seltene Ereignisse eine besondere, vom Normalbetrieb qualitativ abweichende Betriebssituation voraus.“

Baubürgermeister Martin Haag zeigt sich vom heutigen Beschluss des VGH überrascht: „Das ist eine völlig unerwartete Entscheidung, die so nicht vorhersehbar war. Das ist jetzt ein ganz neues Thema, das so weder vom Verwaltungsgericht Freiburg noch vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung im vergangenen Oktober so aufgriffen wurde. Wir werden den heutigen Beschluss jetzt in aller Ruhe genau prüfen und analysieren.“

Auch Rechtsamtsleiter Matthias Müller ist vom Inhalt des Beschlusses sehr überrascht: „Die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat Bundesligaspiele bislang stets als seltene Ereignisse anerkannt, deshalb war diese neue Lesart des Begriffs nicht zu erwarten. Nach einer ersten Durchsicht sind wir aber sehr zuversichtlich, dass es auch auf Grundlage des teilweise sehr formalistischen Beschlusses des VGH Spielräume zur Klärung geben wird. Zudem gehen wir davon aus, dass der heutige Beschluss im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben wird.“