Oberhöllsteig: Straßenverkehrsgefährdung mit Alkohol

B 31/Oberhöllsteig (pl.) In den frühen Morgenstunden des heutigen Samstags (5. Mai) überholte ein 35jähriger Fahrer eines Seat Leon auf Höhe der Shell-Tankstelle bei Hinterzarten in Fahrtrichtung Freiburg mit hoher Geschwindigkeit verbotswidrig einen anderen Verkehrsteilnehmer. Bei anhaltend hoher Geschwindigkeit gelang es dem Fahrer in der anschließend im Oberhöllsteig folgenden Links-/Rechtskurve (sogenannte Mantikkurve) nicht, dem Fahrbahnverlauf zu folgen. Vielmehr überfuhr er geradeaus die dortige Wiese und streifte einen Baum.

Am Ende der Wiese fuhr der Fahrer den dortigen Abhang zur B31 hinunter. Der Pkw kam schließlich im Straßengraben zum Stehen. Der Schaden am Pkw dürfte mit ca. 10.000,- Euro einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechen. Neben dem Schaden am Baum entstand nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich Flurschaden auf der Wiese und am Abhang. Glück im Unglück hatte der Fahrer, dass er beim Verlassen der Bundesstraße nicht direkt in den dortigen Zaun eines Anwohners gefahren war, sondern noch am Zaun entlang fahrend über die Wiese seinen Pkw verlangsamen konnte. So blieb er unverletzt, musste aber nach einer festgestellten Atemalkoholkonzentration von mehr als 1,2 Promille neben einer Blutprobe auch seinen Führerschein abgeben. Ein Strafverfahren u. a. wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde eingeleitet.