Leserbriefe

Anmerkung der Redaktion:
Leserzuschriften geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion. Wir freuen uns über Zuschriften, behalten uns aber das Recht der Kürzung vor.

Zu unserer Corona-Berichterstattung erreichten uns folgende Leserzuschriften:

Die Mathematik, die der Entstehung von Hochrisikogebieten zugrundeliegt, ist nicht nachvoll­ziehbar, und man hat einen zusätzlichen Grund, am Verstand der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten zu zweifeln. Den Prozentsatz von 3,62 % „Infizierter“ in der Woche ab 18. 10. 2020 hatten wir so ähnlich ganz zu Beginn der Epidemie (?) in der gesamten Zeit vor dem 09. 03. 2019. Er stieg dann trotz der rigorosen Einschränkungen innerhalb von 4 Wochen um 1,4% pro Woche an, um bei 9% zu gipfeln. Dies waren wahrlich kein exponentieller Anstieg und keine erste Welle. Der Anstieg auf die derzeitigen 3,6% geschah innerhalb von 4 Wochen mit 0,6% pro Woche. Dies ist erst recht keine exponentielle Zunahme und schon gar keine Welle. Sie dient nur dem von der Welle erfassten Herrn Spahn (falsch positiv?) und einem prominenten Franken als solche, um den katastrophalen Unsinn, den sie als Vor-Wellenreiter angezettelt haben, rechtfertigen zu wollen.
Zur Zeit werden wahrscheinlich 3,6% der Bevölkerung positiv getestet. Dies sind nicht die lächerlich geringen 50 auf 100.000, sondern 72-mal mehr, nämlich 3.600 auf 100.000. Wenn man zurzeit nur 1.400 Personen pro Woche testet, kommt man schon auf eine Positivrate von über 50 auf 100.000. Es werden aber pro Woche 1,2 Millionen getestet. Man kann also jederzeit und überall durch ein bisschen Testen ein Risikogebiet entstehen lassen. Dies wird in den kommenden Wochen noch einfacher, weil die charakteristische Saison der akuten Atemwegsinfektionen begonnen hat und damit die Zahl der „Infizierten“ zwangsläufig zunehmen wird.
Die, die alle dubiosen verordneten Maßnahmen freudig verteidigen, und gegen diejenigen polemisieren, die sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, können anscheinend nicht selbständig denken und schon gar nicht rechnen. Wer das kann, sollte sich die immer am Abend des Mittwochs erscheinenden Zahlen des RKI zu Herzen nehmen und mit dem Unsinn vergleichen, den die Medien verbreiten. Er wird aus dem Staunen über die Unverfrorenheit der maßgeblichen Politiker nicht herauskommen.
Heinrich Wieland, St. Peter


Ist es jetzt dann bald soweit,dass wir, wenn wir aus dem Haus gehen, Gründe angeben, Kontrollen passieren ,Ausweis vorzeigen und evtl. dann wieder zurückgeschickt werden ?…… Hallo ? Jemand zu Hause ?
Finden das alle so toll , dass jemand auf sie aufpasst, dass das alles kommentarlos hingenommen wird, wie lange muss denn der Leidensdruck ( soweit überhaupt vorhanden ) wohl noch sein ,dass da mal jemand aufwacht ?
Es ist schier unglaublich, was sich diese Regierung erdreistet, seit Monaten besteht ihre “ Regierungsarbeit “ nur aus verkünden von Verboten, Erlassen, Einschränkungen,ganz ohne parlamentarische Diskussion einer Maßnahmenabwägung, einfach so ,wie es dem Einen oder Anderen in den Kram passt und das,ohne irgendwelche Gegenwehr zu erfahren , und die,die sich trauen und aufstehen,sind dann vom einen Tag auf den andern, Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker, Nazis ,Antisemiten und was weiß ich noch alles….
Es ist grade mal 80 Jahre her, da war das schonmal da , aber manche lernen wohl nie dazu bzw. sind einer unerklärlichen Amnesie anheim gefallen.
Da es nach wie vor keine 2. Welle gibt,werden halt die Tests hochgefahren,um eine zu kreieren.Denn, bei diesem empfindlichen und ungeeigneten Test findet man immer irgendwas,dazu wurde er auch kreiert.Und jeder positiv Getestete ist dann ,laut Sprech der Medien, infiziert, obwohl das in keinster Weise der Fall ist, aber das will irgendwie niemand wissen.
Der Erfinder des PCR -Tests, Kary Mullis, leider schon verstorben, hat zu Lebzeiten schon erwähnt, dass der Test für medizinische und diagnostische Maßnahmen absolut nicht vorgesehen sei, er würde sich im Grabe umdrehen, würde er erfahren, was hier abgeht.
Kurz ,es gab und gibt keine Übersterblichkeit ! Aber die nackten Zahlen interessieren nicht.
Im Umkehrschluß heißt das, solange getestet wird, wird auch immer was gefunden ,und da sie die s.g. Infektionszahlen hochhalten wollen,um die Massnahmen zu rechtfertigen, muss halt immer wieder getestet werden.Sie könnten Jahrzehnte testen, sie werden immer irgendwas finden ! Wollen wir das ?
Wir sollten langsam Abstand nehmen von der Vorstellung, die Regierung macht alles “ zum Besten der Bevölkerung“ , wer sich mal anderweitig informiert, wird große Augen und Ohren machen.
Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Videos oder Berichte empfehlen, die man, sofern nicht wieder gelöscht, zuhauf findet, es empfiehlt sich, selber zu denken und sich zu erkundigen,nie war es so wichtig…
PS : Auf der Seite des Statistischen Bundesamtes kann man schwarz auf weiß die Krankenstände der einzelnen Bundesländer und Gesamtdeutschland anschauen, seit 1980, anschauen,einfach mal informieren und alles in Relation setzen….,vielleicht schnackelts irgendwo….
Zum Schluß noch eine kleine Metapher….
Ein Gelehrter geht in eine Stadt, da sieht er vor dem Tor einen Mann , ganz in Schwarz.
Er fagt ihn,wer bist du ? Er antwortet , ich bin der Tod und ich hol mir jetzt 100 Seelen aus der Stadt.
Da rennt der Gelehrte in heller Aufregung in die Stadt und verkündet “ da draußen steht der Tod und er will 100 von euch holen “
Die Bewohner , ganz außer sich vor Angst, schließen und verbarrikadieren sich ein ,Türen und Fenster werden zugezogen,alle sind wochenlang hinter ihren Mauern.
Es sterben 5000 Menschen.
Da rennt der Gelehrte völlig außer sich wieder aus der Stadt und will den Tod zur Rede stellen “ …“ du hast gesagt ,du holst dir 100 Seelen und nun sind 5000 gestorben ! “
Darauf der Tod : Ich habe ,wie jede Woche,100 von den Alten und Schwachen geholt, die 5000 hast du mit deiner Angst zu verantworten…..
Move you……
Roland Hölderle, Freiburg


Corona / Maulkorb und kein Ende!?

Wo sind wir hingekommen, dass Menschen ohne Maske, angeschrien, verurteilt, bestraft, nicht bedient werden, aus dem Laden geworfen werden, diffamiert und denunziert werden.
Wo ist die Menschlichkeit, das freundliche Miteinander geblieben? Im Grundgesetzt steht an erster Stelle:
Die Würde des Menschen ist unantastbar!!!
Liebe Mitmenschen, liebe Laden.- und Geschäftsinhaber, liebe Coronaanhänger, liebe Denunzianten und alle die vergessen haben, dass es hier draußen in der “normalen“ Welt, tatsachlich Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um körperliche oder psychische Krankheiten handelt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten von Ihnen nicht mit diesen Menschen tauschen möchten und die z.T. traumatischen Erlebnisse nachleben oder erfahren möchten. Unabhängig davon ist das Tragen einer Maske Gesundheitsgefährdend und bringt Menschen in gesundheitsschädigende Situationen.
Egal, was jeder Einzelne darüber denkt, wir sollten “beide Seiten“ schützen und Rücksicht nehmen.
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Wie jeder wissen sollte, werden wir gerade durch eine Verordnung regiert und gesteuert. Schauen wir uns im Folgenden mal, die juristische Auslegung an:
Maskenpflicht:
Es gibt eine Maskenpflicht, wichtig dabei, es gibt aber auch Ausnahmeregelungen. Diese haben die Ladeninhaber genauso zu beachten, wie die Maskenpflicht.
Das Maskentragen wird vom RKI, als eine zusätzliche Maßnahme zum Gebot des Abstandhaltens, empfohlen. Was wiederum bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann und wird!
Hausrecht:
Sie berufen sich auf Ihr Hausrecht und das ist Grundsätzlich richtig. Die Frage lautet, wer der Hausrechtsinhaber ist? Sind es die Mitarbeiter*innen im Laden oder ist es der Firmeninhaber?
Der Hausrechtsinhaber darf natürlich in gewissen Grenzen bestimmen, wer seine Räumlichkeiten betritt und wer nicht und was dort geschehen darf und was dort nicht geschehen darf.
Das ist ein Auszug aus Artikel 14 GG, in dem die Eigentumsrechte geregelt sind und daraus ergibt sich das Hausrecht.
Die nächste Frage lautet nun, in welcher Situation, dürfen Sie dieses Recht in welchen Umfang tatsächlich ausüben?
In diesem Paragraphen steht z.B. auch die Sozialbindung des Eigentums.
Dadurch ergeben sich auch entsprechende Eingriffsmöglichkeiten, genau in dieses Recht (Hausrecht).
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Hausrecht auch beschränkt sein kann, insbesondere in den Fällen, wo z.B. ein Ladengeschäft die Türen für die Allgemeinheit öffnet, ohne Ansehen der Person (groß, klein, dick, dünn, Mann, Frau, Maske oder keine Maske) alle reinlassen muss, die den Laden betreten und dort etwas kaufen möchten. Und solange, wie diese Person sich innerhalb der Rechtsordnung bewegt, müssen Sie auch dieser Person zugestehen, dass sie da rein geht oder nicht.
In welcher Situation darf man nun trotzdem das Hausrecht ausüben?
Dabei muss eine Abwägung zwischen dem Hausrecht und dem Persönlichkeitsrecht des potentiellen Kunden, stattfinden. Der Kunde darf unbeeinträchtigt Dinge in dem Geschäft tun… zumindest in allen Läden, die ein sogenanntes Massengeschäft betreiben z.B. Bäckereien, Supermärkte, etc.
In diesen Läden überwiegt das PERSÖNLICHKEITSRECHT des potentiellen Kunden!!!
Sodass der Hausrechtsinhaber in diesen Fällen den potentiellen Kunden, solange dieser nicht randaliert, Diebstahl begeht, also sich nicht außerhalb der Rechtsordnung bewegt, dieses Hausrecht eben nicht ausüben kann!!!
Immer wieder wird auch auf den Schutz der anderen Kunden und Mitarbeiter verwiesen.
Auch hier gilt wiederum der Hinweis des RKI, dass die Masken nur ein zusätzliches Mittel sind, zum Abstandhalten und der Verordnungs-Geber hat hier eben eingeräumt, dass es Ausnahmeregelungen gibt!
Kinder werden z.B. auch ohne Masken rein gelassen, da ist es selbstverständlich und genauso selbstverständlich sollte es sein, wenn jemand von der Maskenpflicht befreit ist.
Deshalb spielt der Schutz der anderen Personen, in dieser konkreten Situation nur eine untergeordnete Rolle.
Es ist also jeweils eine Abwägung zwischen Hausrecht, Persönlichkeitsrecht und die Bewertung, gefährdet der Nichtmaskenträger alle anderen Personen in diesem Geschäft?
Die Wertung des Gesetzgebers besagt: Ausnahmen sind erlaubt!!!
Zusätzlich zu den erlaubten Ausnahmen, geht es eben um diesen grundsätzlichen Weg, den die Bundesregierung eingeschlagen hat, dass die Risikogruppen zu schützen sind.
Und diejenigen die nicht zur Risikogruppe gehören ziehen eine Maske auf, um den anderen Menschen, denen ein Tragen der Maske nicht möglich ist, eine Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen!
Corona-VO sieht in § 3 Absatz 2 Nr. 2 vor, dass Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind.
Nach der geltenden Corona-Schutzverordnung gelten Ausnahmeregelungen, diese befreien Jeden vom Tragen einer Maske aus den genannten Gründen und eine Glaubhaftmachung (mündlich) reicht völlig aus.
Sollten die Mitarbeiter*innen weiterhin auf die Maske bestehen oder ein Hausverbot erteilen, dann handelt es sich dabei um eine unzulässige Diskriminierung gem. § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), somit liegt eine unzulässige Diskriminierung vor, die sie gem. § 21 Abs. 1 AGG zu unterlassen haben.
Dieses kann sogar zu Entschädigungsansprüchen führen!!!
Wichtig: Sollten die Kunden gezwungen werden, ein Attest zu zeigen, dann sollte der Kunde auf jeden Fall die kompletten persönlichen Daten des Gegenübers notieren. Gleichzeitig löst das automatisch eine Datenverarbeitung in dem entsprechenden Geschäft aus und diese müssen nach den datenschutzrechtlichen Pflichten laut DSGVO verarbeitet und behandelt werden. Haben die Läden, die entsprechenden technischen Voraussetzungen vor Ort und sind Ihre Mitarbeiter dazu in der Lage und entsprechend ausgebildet und geschult?
Sollten Kunden trotzdem immer noch gezwungen werden einen Maulkorb anzulegen, dann besteht immer noch die Möglichkeit, gegen die Mitarbeiter*innen eine Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen.
StGB § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Geldstrafe oder Rauswurf) zu einer Handlung nötigt (Masken tragen), wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jeder Mensch weiß ganz genau was Recht ist, weil Gott uns dieses (Ge) Wissen in unser Herz und unseren Geist gelegt hat!!!
Wir (alle Attest-Inhaber) bedanken uns jetzt schon für einen respektvollen Umgang und ein freundliches Miteinander.
Brender, Kirchzarten