Leserbrief zur Liegewiesensperrung

Zu unserem Bildbericht „Hintere Liegewiese im Dreisambad geschlossen“ – Dreisamtäler vom 31.07.2019 – erreichte uns folgende Leserzuschrift:


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit großem Erstaunen Ihren Bericht im Dreisamtäler vom 31.07.2019, Seite 11 („Hintere Liegewiese im Dreisambad geschlossen“) gelesen. Es wäre sicherlich wichtig, wenn der interessierte Bürger darauf hingewiesen würde, dass die Stadt Freiburg bzw. alle hierfür zuständigen Behörden im Bereich des Tiefbrunnen Ebnet in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für eine „sichere und verlässliche Trinkwasserversorgung“ den Bau und den dauerhaften Betrieb an 365 Tagen im Jahr von zwei Fußballplätzen (mit Flutlichtanlage), ca. 60 Pkw -Stellplätzen sowie eines Restaurants/Pizzeria genehmigt haben. Die gesamte Anlage befindet sich im Wasserschutzgebiet – teilweise im engeren Schutzbereich II desselben.
Aber eine Liegewiese, auf der gelegentlich Federball gespielt wird, muss geschlossen werden, „um eine sichere und verlässliche Trinkwasserversorgung zu gewährleisten“. Widersprüchlicher bzw. scheinheiliger kann eine Argumentation kaum sein. Eines weiteren Kommentars möchte ich mich an dieser Stelle enthalten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Angelegenheit nochmals aufgreifen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Siebert
Rechtsanwalt
79117 Freiburg