Hotel am Kurhaus: Alternativvorschlag konkretisiert

Architekt Dirk Herlitzius optimierte seinen ersten Planungsentwurf

KIRCHZARTEN KANN BEIDES BEKOMMEN:

1. Einen weiteren Wohnhof mit mehr als 100 Wohnungen
und
2. Das Hotel am Kurhaus.

Hier mein Planungsvorschlag:

Dieser Planungsansatz ist nur eine der Möglichkeiten, die es auf dem Kurhausgrundstück gibt. In einem ersten Schritt – der Vergleichbarkeit halber – wurde das bisherige Hotelkonzept mit dem Flächen- und Bauvolumen des Niehaus-Hotels auf das Kurhausgrundstück übertragen. Neben diesem Ansatz gibt es natürlich noch einige weitere planerische Möglichkeiten, das Hotel auf dem Kurhausgelände zu platzieren, dies wäre in einem nächsten Schritt weiter zu untersuchen und vorzulegen.
Aus dem beiliegen Plankonzept ist ersichtlich, dass sich ein Hotelneubau mit dem Flächen und Bauvolumen des „Niehaus-Hotels“ gut auf dem Kurhausgrundstück anordnen lässt, ohne dass das Kurhaus abgebrochen werden muss, lediglich die nördlichen Anbauten wären zu entfernen, was schon immer Teil der Überlegungen war.
Der Hotelkomplex ist winkelförmig angelegt. Im vorderen Gebäudeteil befindet sich im Erdgeschoss das Restaurant mit Bar und Küche, sowie die zusätzlichen Seminarräume, welche im neuen Verbindungstrakt zum Kurhaus liegen können. Im rückwärtigen Gebäudeteil sind im Erdgeschoss die Fitness-, Wellness- und Physiotherapieräume vorgesehen, mit Zugang zum Freibereich nach Süden und Westen. Die Hotelzimmer liegen in beiden Gebäudeteilen in den zwei Obergeschossen, sowie im Attikageschoss, dort sind auch einige betriebliche Wohnungen zusätzlich möglich.
Die Abstände zwischen dem dargestellten Hotelkomplex und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung entsprechen den sonstigen Abständen im Baugebiet. Das Hotel steht somit nicht näher an der Wohnbebauung als bei der ursprünglichen „Niehaus-Planung“ und die Höhenentwicklung des Hotelprojektes ist wie bei den „Punkthäusern“ entlang der Dr. Gremmelsbacher Straße III-geschossig + Attikageschoss, auch das entspricht dem bisherigen Ansatz.
Die fragwürdige und in der Bevölkerung nicht zu vermittelnde „Querfinanzierung“ durch die zusätzliche Vergabe von verbilligten Grundstücken in erheblichem Umfang für ca. 4.500qm (!) Wohnungsbau an den Investor erübrigt sich bei diesem Planungsansatz. Denn warum sollen Baugrundstücke der Gemeinde in diesem Umfang zu einem mehr als die Hälfte verbilligt Preis (gegenüber den Grundstückspreisen für Bauträger) ohne Grund abgegeben werden, wenn sich eine andere und bessere Lösung finden lässt.
Dieses Plankonzept eröffnet die Option einer Veräußerung des Kurhausgrundstücks mitsamt dem Kurhaus an einen zukünftigen Investor ebenso, wie eine Vergabe dieses Geländes samt Kurhaus in der üblichen Erbpacht über 99 Jahre. Hierdurch entfällt auch das bedenkliche Konstrukt einer Anmietung des alten Kurhauses in Form einer sog. “Erbpacht über 33 Jahre“, mit all den Problemen für die Zeit danach (!).
In beiden Fällen sind die Einnahmen für die Gemeinde bei diesem Plankonzept deutlich höher als beim „Niehaus-Vorschlag“, denn:
1. Erhebliche zusätzliche Einnahmen durch die Vergabe und den Verkauf der Grundstücke am neuen zusätzlichen 5. Wohnhof nach dem Vergabekonzept der Gemeinde für die bisher vergebenen Grundstücke.
2. Zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf – oder die Vergabe in 99-jähriger Erbpacht – des Kurhausgrundstücks samt Kurhausgebäude.
3. Entfall der „Quersubventionierung“ des Hotelprojektes durch 4500qm Wohnungsbau ! und Erhalt dieser Wohnflächen zur Vergabe an die Kirchzartener Bevölkerung und Entfall der problematischen Diskussionen über das Thema Querfinanzierung.
4. Keine neuen zukünftigen Probleme nach Ablauf eines 33-jährigen Pachtvertrages für das Kurhauses, dessen Zustand dann sicherlich problematischer ist als heute.

Im Interesse der Entwicklung Kirchzartens und seiner Bevölkerung wäre dieser planerische und konzeptionelle Ansatz weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Herlitzius • Dipl. Ing. Architekt
Kirchzarten