Hundeattacke in Hinterzarten: Hundebesitzer nimmt Stellung:

Guten Tag
Ich nehme Bezug auf Ihren Artikel mit der Beißattacke eines Hundes in Hinterzarten.
1. Ich war nur mit 3 Hunden unterwegs, wobei auch nur 2 in meinem Eigentum stehen.
2. Meine Begleitung hatte ebenso 1 Berner Sennenhund dabei – und dieser hat den anderen Hund getötet.
3. Ich habe mich nicht vom Unfallort entfernt. Herr Vierling vom Polizeiposten Titisee-Neustadt gab ich vor Ort meine Personalien – hierbei gab es zwischen ihm und dem Wirt eine Auseinandersetzung.
4. Im Namen der Halterin – welche ihren verletzten Hund suchte – gab ich ein Schuldanerkenntnis ab.
5. Herr Vierling sagte ausdrücklich ich darf gehen.
6. Die Halterin hat gegenüber der Polizei Hinterzarten am Freitag bereits eingeräumt das es ihr Hund war und nicht einer von meinen beiden.
7. hat sie mit der geschädigten Person Kontakt aufgenommen und sich gütlich geeinigt
Ich fordere sie zur Korrektur auf, da der Artikel objektiv Fehler aufweist und mich in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Viele Grüße
Axel H. (Name der Redaktion bekannt)

Ursprungsmeldung:

Hinterzarten: Hundeattacke mit folgenschwerem Ausgang
Hinterzarten (pl.) Am frühen Donnerstagabend, dem 6. April 2017, kam es in einem Lokal in Hinterzarten zu einer unschönen Begegnung zweier Hundehalter. Ein bereits im Café befindliches Paar hatte ihren mittelgroßen Hund dabei. Zu dieser Zeit betrat ein 47-jähriger amtsbekannter Halter von vier großen Hunden die Lokalität. Ohne zu zögern attackierte ein Hund aus dieser Gruppe plötzlich den kleineren Hund. Dem Halter des angreifenden Hundes gelang es nicht diesen davon abzuhalten. Beim Versuch seinen Hund zu schützen, wurde der andere Hundehalter in die Hand gebissen, was einer ärztlichen Versorgung bedurfte. Durch die Attacke erlag der mittelgroße Hund vor Ort seinen Verletzungen. Noch vor dem Eintreffen der Polizei entfernte sich der Halter der vier Hunde von der Örtlichkeit und hinterließ zuvor noch seine Daten. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung und lässt die Hundehaltereignung des Mannes erneut durch die Behörden überprüfen.