Betretungsverbot der Brugga wegen Krebspest wird bis 30. Juni 2021 verlängert

Weiterhin tote Dohlenkrebse in der Brugga und ihren Zuflüssen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Dreisamtal (rp.) Um die Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, dürfen die Brugga und ihre Seiten­bäche im Dreisamtal zwischen Freiburg-Kappel und Oberried weiterhin nicht betreten werden. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, habe das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald seine entsprechende Allgemeinverfügung vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Auch Freizeitaktivitäten und wasserbauliche Maßnahmen im Gewässer sollen unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.

Der Zastlerbach und der Krummbach einschließlich ihrer kleinen Zuflüsse wurden von der Allge­mein­verfügung ausgenommen und sind wieder zur Nutzung freige­geben. Die Verbindungsgewässer von der Brugga zum Zastlerbach müssen weiterhin ohne Wasserzufuhr bleiben, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.