Am Feldberg: Motorräder wurden kontrolliert

Feldberg (pl.) Am Sonntag, 08.10.2018, trafen sich Verkehrspolizisten der Standorte Freiburg und Waldshut auf der B 317 am Feldberg, um dort gemeinsam im Zeitraum zwischen 11.00 und 14.00 Uhr eine Motorradkontrolle durchzuführen.
Gleichzeitig führte das L Breisgau-Hochschwarzwald in Bärental eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dort besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h. Hierbei wurden insgesamt 15 Motorradfahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt. Der Spitzenreiter wurde dort mit 105 km/h gemessen. Auf diesen kommen nun ein Bußgeld in Höhe von 160,- EUR, 1 Monat Fahrverbot und die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister zu. An der Kontrollstelle der Polizei wurden aber nicht nur Geschwindigkeitssünder angehalten, es wurde auch die Technik der Motorräder überprüft. An vier Krafträdern war die Betriebserlaubnis infolge einer technischen Manipulation der Auspuffanlagen erloschen.
Dies führte zu einer unzulässigen Lautstärke, was durch eine Geräuschpegelmessung vor Ort nachgewiesen werden konnte. Auf die Fahrer dieser Fahrzeuge wird neben einem Bußgeld auch ein kostenintensives Verwaltungsverfahren zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis zukommen. Einem der Fahrer wurde sogar die Weiterfahrt untersagt, weil an dem Fahrzeug noch andere, sicherheitsrelevante Veränderungen festgestellt wurden. Auf drei weitere Motorradfahrer wird ein Bußgeld wegen mangelhafter Bereifung zukommen. Auch technische Veränderungen an Brems- und Beleuchtungsanlagen stellten die Beamten fest. Einige Motorradfahrer müssen in den kommenden zwei Wochen die Beseitigung kleinerer technischer Mängel nachweisen. Zum Ende des Kontrolltages ging den Beamten noch ein Motorradfahrer ins Netz, der nicht im Besitz des notwendigen Führerscheines war. Auf ihn wartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Außerdem fiel den Beamten auf der Rückfahrt im Bereich Schluchsee noch der Fahrer eines PKW Audi auf, bei welchem am Fahrzeug das vordere Kennzeichen fehlte und der Wagen sehr sportlich getrimmt war. Bei der Überprüfung wurde auch hier eine ganz erhebliche Überschreitung der zulässigen Geräuschimmissionen festgestellt.
Zusätzlich waren die Bereifung und die extreme Tieferlegung unzulässig. Auch die Beleuchtungsanlage war manipuliert. Deshalb war die Betriebserlaubnis bei diesem Fahrzeug ebenfalls erloschen, was für den Fahrer die bereits o.g. Folgen hat.