Stellungnahme der Nachbarn zur „Entwicklung Schlosspark Ebnet“

Wir, die Anlieger im Osten von Schloss Ebnet, teilen das große Interesse der Stadt Freiburg und der Ortschaft Ebnet am Erhalt dieses Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung samt Schlosspark, Gutsscheune und Umfassungsmauer. Wir möchten allerdings nicht, dass aus der Zumutbarkeit für den Eigentümer hinsichtlich des Denkmalschutzes eine dauerhafte Zumutung für uns als Nachbarn entsteht.

Als unmittelbare Anlieger sind wir bereits heute durch die zahlreichen Events im und um das Schloss betroffen. Mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans 3-63 haben wir nun die große Sorge, dass das hotelähnliche Ferienwohnungsresort mit 25-30 Einheiten samt Gastronomiebetrieb sowie die damit ins Auge gefasste Zuwegung „durch den Hintereingang“ des Schlosses auf Dauer deutlich größere und tägliche Belastungen mit sich bringt.

Prof. Engel, Leiter des Baurechtsamts, sagte in der Ebneter Ortschaftsratsitzung am 20.07.17: „Die Er-schließung über den Schlosshof ist ausreichend“. Wir teilen diese Einschätzung. Er ergänzte allerdings, für die Gäste (Ferienwohnungen und Gaststätte) hätte die Anfahrt durch den Schlosspark „einen gewissen Charme“. Wir verstehen nicht, warum die Belange der Anwohner und des Kindergartens im Johann-Jakob-Fechter-Weg (JJF), ein Privatweg, und im Hirschenhofweg, eine Spielstraße, als nachrangig gewertet werden sollen, zumal der im Bebauungsplan festgeschriebene Zustand des JJF mit gekiester Oberfläche und weiteren erheblichen Beeinträchtigungen eine stärkere Benutzung gar nicht zulässt.

Laut gültigem Bebauungsplan (§§1.1/2.1), „bleibt der Schlosspark aufgrund seiner sehr hohen kulturellen sowie natur- und freiräumlichen Bedeutung in seiner jetzigen Form und Nutzung für Kultur, Land- und Forstwirtschaft erhalten“. Zum Umfeld des Schlosses besagt der gültige Bebauungsplan (§2.2): „Für die bereits bestehenden, land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Gebäude (u.a. Reithalle) ist in geringem Umfang eine Weiterentwicklung von entsprechenden Nutzungen zulässig“. Wir können nicht nachvoll-ziehen, warum das Baurechtsamt ein gewerblich betriebenes Ferienwohnungsresort mit Gastronomie in direkter Nähe zum historischen Schloss trotz dieser klaren Einschränkungen genehmigen möchte.

Ziel für den gültigen Bebauungsplan (§1.1) war und ist „die langfristige Sicherung des Ensembles von Schloss und Schlosspark und den dort bestehenden Nutzungen“. Allerdings wurde diese Zielerreichung von der Stadt im Zeitraum 2002 – 2017 nicht durch verbindliche Vereinbarungen mit dem Eigentümer abgesichert. Ihm sind seither durch den Verkauf vieler Grundstücke und Gebäude im Gebiet des Bebauungsplans erhebliche Mittel zugeflossen. Zudem ist davon auszugehen, dass er von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit seiner Projektidee überzeugt ist. Als vertrauensbildende Maßnahme halten wir es nun für angebracht, die vom Denkmalschutzamt für erforderlich gehaltene Sanierung des Schlosses und die Verkehrssicherung der Schlossmauer als Vorleistung des Eigentümers ins Jahr 2018 vorzuziehen.

Erste Signale des Baurechtsamts hinsichtlich einer Mediation begrüßen wir ausdrücklich und sind dazu sehr gern bereit. Zum Gelingen dieser Mediation trägt sicherlich bei, wenn das Thema bis zu deren Abschluss von der Tagesordnung des Bauausschusses der Stadt Freiburg genommen wird. Im Zuge dieser Mediation kann zudem – wie vom Baurechtsamt versprochen – die „nachbarschafts- und ortschaftsverträgliche Art und Weise“ der Veranstaltungen im und um das Schloss überprüft werden.