Notariat Kirchzarten schließt Ende 2017

Aufgaben übernehmen Grundbuchamt Emmendingen, Amtsgericht Freiburg und freie Notare

Notar Dr. Werner Bauer
Ende des Jahres wird Notar Dr. Werner Bauer wohl als letzte Amtshandlung das Wappen des Landes Baden-Württemberg am Notariat in der Burger Straße abschrauben. Foto: Gerhard Lück

Kirchzarten (glü.) Die Notariats- und Grundbuchreform in Baden-Württemberg trifft zum Jahresende auch das Notariat in Kirchzarten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2002. Damals wurde festgestellt, dass das Gebührenrecht des badischen Notariats gegen eine EU-Steuerrechtsrichtlinie für Kapitalgesellschaften verstoße. Im Notariat in der Burger Straße sind Notar Dr. Werner Bauer und seine fünf Mitarbeiter von der Schließung betroffen.
Während Bauer Ende des Jahres in den vorzeitigen Ruhestand tritt, gehen ein Teil seiner Mitarbeiter zu freiberuflichen Notaren, die anderen bleiben im Bereich der Justiz tätig. Die Notare in Baden-Württemberg sind nicht wie in anderen Bundesländern freiberuflich tätig, sondern gehören im badischen Landesteil ganz überwiegend als Beamte zur Justiz und unterliegen der Richterbesoldung.

Ihre Aufgaben umfassen drei Schwerpunkte:

  • die Vornahme von Beurkundungen aller Art,
  • die Tätigkeit als Nachlassgericht
  • sowie Grundbuchaufgaben.

Dieser dritte Schwerpunkt wurde dem Notariat Kirchzarten bereits im vergangenen Jahr entzogen, als mit dem Grundbuchamt Kirchzarten das letzte aller Grundbuchämter des Notariatsbezirks Kirchzarten in das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen eingegliedert wurde. Dabei verfolgte das Land das Ziel, Amtsgerichte in kleineren Städten mit der Führung der Grundbücher zu betrauen. So ist für Mittelbaden Achern und nicht Offenburg oder für Nordbaden Maulbronn und nicht Karlsruhe gewählt worden.
In anderen Bundesländern sind die Grundbuchämter schon bisher stets Abteilungen der Amtsgerichte.

Alle nachlassgerichtlichen Aufgaben des Notariats Kirchzarten gehen zum 1. Januar 2018 an das Amtsgericht in Freiburg.
So wird Dr. Werner Bauer alle im Notariat Kirchzarten bisher amtlich verwahrten Testamente dorthin geben. Das Amtsgericht Freiburg ist dann z.B. für die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung nachlassgerichtlicher Zeugnisse zuständig. „Bürger, die hier bei uns Testamente verwahrt haben“, erklärt Dr. Bauer, „brauchen sich keine Sorgen machen, dass diese Testamente nach ihrem Tod nicht mehr gefunden würden. Die Abgabe der Testamente wird dem Zentralen Testamentsregister mitgeteilt.“
Alle Aufgaben des Notariates im Zusammenhang mit Beurkundungen z.B. von Kaufverträgen oder Eheverträgen übernehmen in Zukunft freiberufliche Notare. Auch da hat das Land eine Gesamtzahl sowie die Standorte festgelegt. Als Niederlassungsorte freiberuflicher Notare zugelassen wurden im räumlichen Umfeld des Dreisamtals nur Freiburg, Titisee-Neustadt und Emmendingen, nicht aber Kirchzarten.
Die Wahl des Notars steht dem Bürger auch in Zukunft frei. Soweit bis zum Jahresende beurkundete Vorgänge noch nicht vollständig abgeschlossen sein sollten, kümmert sich ein Notariatsabwickler um die offenen Fälle.
Dr. Werner Bauer erklärt, dass er zu gegebener Zeit diesen amtlich bestellten Abwickler bekanntgeben wird. Er verspricht auch, dann nochmals auf den Übergang der nachlassgerichtlichen Aufgaben auf das Amtsgericht Freiburg hinzuweisen. Wichtig ist ihm der Hinweis, dass er mit Freude Notar gewesen sei, aber angesichts seines Alters von 64 Jahren den Weg in die Selbständigkeit nicht mehr gehen wolle.