Falkensteigtunnel: Kommt er nun endlich?

Mitteilung der Genmeinde Buchenbach zur Straßenbaukonferenz am 20. März in Stuttgart

Am 20.03.2018 fand in Stuttgart die Straßenbaukonferenz 2018 statt. Auf Einladung des Verkehrsministers Winfried Hermann, Md, war Bürgermeister Harald Reinhard anwesend, um sich über den Sachstand der Umsetzung der Priorisierung der Bedarfsplanmaßnahmen in Baden Württemberg zu informieren.

Der Falkensteigtunnel wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht – WB* eingestuft. Die Kosten für den Bau des Falkensteigtunnels belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf über 125 Mio. Euro. Bereits im Mai 2016 macht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur deutlich, dass die „B31 die wichtigste West-Ost-Verbindung zwischen der A 5 und A 81 im südlichen Schwarzwald“ sei. Die Prognose der Verkehrszahlen weist gemäß Verkehrsgutachten eine Verkehrsbelastung von 24.400 Kfz/24 h aus. „Die Verkehrssicherheit ist wegen der hohen Verkehrsmenge und der geometrischen Bedingungen nicht immer gewährleistet“. Im Fazit der Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg an den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, MdB, bereits im Mai 2016 wies Herr Minister Hermann darauf hin, dass die geplanten Ortsumfahrungen unter Berücksichtigung der abzuwickelnden Verkehrsmengen und den weiteren Planungen als „erforderlich“ erachtet werde. „Die Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung Hinterzarten und dem Ausbau Kirchzarten – Buchenbach zu sehen“.

Die Regierungspräsidentin des Regierungspräsidiums Freiburg teilte mit Schreiben vom 15.03.2018 Herrn Bürgermeister Reinhard mit, dass die Umsetzung der Projekte für die Bedarfsplanmaßnahmen in Südbaden in zwei Stufen erfolgen würde. Bereits Anfang 2017 wurden dabei die Maßnahmen vorgestellt, die im Bau sind oder sich bereits in einem laufenden Planungsprozess befinden. In einer zweiten Stufe der Umsetzungskonzeption erstellt das Verkehrsministerium eine Planungsreihenfolge für Projekte, die derzeit noch nicht aktiv geplant werden. Das Ministerium wird auf Basis „fachlicher, transparenter und nachvollziehbarer Kriterien entscheiden, mit welchen Planungen unter Berücksichtigung der sukzessive freiwerdenden personellen Kapazitäten und der verfügbaren Haushaltsmittel die Regierungspräsidien in den kommenden Jahren neu beginnen werden“. In dieser zweiten Stufe wird auch das Projekt Falkensteigtunnel bewertet.

Die Ergebnisse dieses Priorisierungsprozesses wurden nun am 20.0.2018 in einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart vorgestellt.

Es ist nun vorgesehen, den Falkensteigtunnel sowie den Ausbau der B 31 zwischen Kirchzarten – Buchenbach ab dem Jahr 2025 weiter zu planen.

Seit der letzten Straßenbaukonferenz stand Herr Bürgermeister Reinhard im regelmäßigen Kontakt mit dem Verkehrsministerium in Stuttgart und lenkte immer wieder die Aufmerksamkeit auf das für Buchenbach und der Region so wichtige und zwingend erforderliche Projekt Falkensteigtunnel. Bürgermeister Reinhard erinnerte dabei an den im Jahr 2009 zwischen dem Land Baden Württemberg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald abgeschlossenen Vertrag. An den Planungskosten von ca. 2,3 Mio. Euro beteiligt sich die Gemeinde Buchenbach mit 15 %. Die Vertragspartner haben damals das gemeinsame Ziel vereinbart, beim Bund für die Einstufung des „Falkensteigtunnels bei der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes in den Vordringlichen Bedarf“ zu werben. Aufgrund der bestehenden Planungsvereinbarung wird das Projekt Falkensteigtunnel jetzt in der zweiten Stufe der Umsetzungskonzeption mit bewertet.