Bürgermeister nehmen Stellung zur Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen

Bei der Frage nach Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen wurden und werden den Gemeinden seitens des Landratsamtes immer wieder Forderungen auferlegt, die nicht oder nur schwer realisierbar sind.

Aus diesem Grund traf sich kürzlich ein gutes Dutzend Bürgermeister aus ebenso vielen Landkreisgemeinden, um ihre Sicht der Dinge und ihre Möglichkeiten darzulegen. Hier die Zusammenfassung:

„Die unterzeichnenden Gemeinden verwehren sich nicht grundsätzlich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen.

Die Anschlussunterbringung in den Gemeinden ist aufgrund des Aufenthaltsstatus der zugewiesenen Personen auf die langfristige Unterbringung ausgerichtet. Die Gemeinden sind deshalb gefordert, neben der Unterbringungsfrage auch die Frage der Integration der zugewiesenen Flüchtlinge zu lösen. Es besteht Einigkeit darüber, dass Integration nur in angemessenem Wohnraum, d.h. in Wohnungen und nicht in kurzfristig erstellten Containerunterkünften oder anderen Notunterkünften, erfolgen kann. Aufgrund der schwierigen Wohnraumsituation im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald war es trotz größter Anstrengungen nicht möglich, in kurzer Zeit entsprechenden Wohnraum zu akquirieren. Zum Bau von Wohnungen werden sowohl Grundstücke als auch Zeit benötigt. Es ist verständlich, dass nach den Ankündigungen des Landratsamts in der Bürgermeisterversammlung im Dezember 2016 aufgrund der Kurzfristigkeit keine Gemeinde Wohnraum bauen konnte und nun für die Anschlussunterbringung zur Verfügung hat.

Die Gemeinden benötigen deshalb weiteren planerischen Vorlauf zur Umsetzung der Anschlussunterbringung. Die Anschlussunterbringung soll die Lebensverhältnisse der betroffenen Personen verbessern und Integrationschancen realisieren. Die Umsetzung nicht vorbereiteter Zwangszuteilungen wird zwangsläufig zu prekären Wohnverhältnissen, z.B. in beschlagnahmten Turnhallen oder eilig aufgestellten Containerdörfern führen, weil die Gemeinden nicht mit dem erforderlichen Vorlauf reagieren konnten. Die Schaffung von adäquatem Wohnraum war den Gemeinden rein zeitlich nicht möglich, auch wenn das vom Landratsamt immer wieder suggeriert wird.

Problematisch ist weiterhin auch das nicht hergestellte Einvernehmen über die Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis. Der erarbeitete Verteilungsschlüssel mit Bonus/Malus-System mit Übertragung von Quoten aus dem Vorjahr sowie die Anrechnung von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung und von unbegleiteten Minderjährigen auf die Verteilungsquote ist mangels diesbezüglichen Einvernehmens aller Gemeinden nicht anwendbar und wurde entgegen der Verlautbarungen des Landratsamt nie konsentiert. Betroffene Gemeinden behalten sich deshalb die rechtliche Überprüfung dieses Verteilungsschlüssels vor.

Die Anwendung dieses Verteilungsschlüssels sowie die zuvor geübte Praxis, auch leerstehende Unterkünfte auf die Verteilungsquote anzurechnen, hat zu einem gewaltigen Umverteilungseffekt zu Lasten vieler Gemeinden und zu Recht für Unmut gesorgt.

Die betroffenen Gemeinden fordern deshalb das seit langem zugesagte leerstandsoptimierte Belegungskonzept, bei dem alle tatsächlich freien Plätze erfasst und auch belegt werden, sodass sich die von den Gemeinden getätigten Investitionen auch tatsächlich amortisieren. Das gleiche gilt für Unterkünfte des Landkreises. Ein Abbau der Kapazitäten in den Unterkünften des Landkreises zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem viele Gemeinden ihre Quoten für die Anschlussunterbringung noch nicht erfüllen können, darf keinesfalls erfolgen. Es müsste eine Umwidmung dieser Plätze zum Zwecke der Nutzung der Anschlussunterbringung erfolgen, über entsprechende Regelungen zur Kostenerstattung müsste mit den Gemeinden verhandelt werden. Das Argument des Landkreises, dass dies aus fiskalischen Gründen nicht möglich sei, ist nicht stichhaltig. Der Landkreis hat seinerseits in den Gemeinden bereits seit 2015 Flüchtlinge untergebracht, die eigentlich der vorläufigen Unterbringung zuzurechnen waren. Die Gemeinde haben dann im Nachgang mit hohem Aufwand die Kosten für die Unterbringung dieser Personen ermittelt. Das muss auch umgekehrt möglich sein.

Über eine entsprechende Neuausrichtung des Verteilungsschlüssel und die nachfolgend erforderlichen Regelungen der Kostenerstattung muss das Einvernehmen aller Gemeinden hergestellt werden, was zwingend transparent erfolgen muss.

Ferner regen die unterzeichnenden Gemeinden an, eine Verteilungsregelung mit den Gemeinden zu verhandeln, dem alle Gemeinden des Landkreises ihr Einvernehmen erteilen können. An dieser mitzuarbeiten, sind die Unterzeichnenden bereit.“

Die Unterzeichner:

Fritz Deutschmann, Bürgermeister Auggen

Karl-Eugen Engler, Bürgermeister Badenweiler

Harald Reinhard, Bürgermeister Gemeinde Buchenbach

Johannes Ackermann, Bürgermeister Buggingen

Klaus-Michael Tatsch, Bürgermeister Hinterzarten

Rainer Mosbach, Gemeinde Ebringen

Klaus Vosberg Bürgermeister Oberried

Dieter Hahn, Bürgermeister Pfaffenweiler

Jörg Czybulka, Bürgermeister Schallstadt

Manfred Kreuz, Bürgermeister St. Märgen

Rudolf Schuler, Bürgermeister St. Peter

Fränzi Kleeb, Bürgermeisterin Stegen

Enrico Penthin, Bürgermeister Wittnau